Festbeträge sind rechtswidrig
Zu den MAZ-Beiträgen „Rettungswagen-Einsätze: Landkreise wälzen Kosten auf Patienten ab“ und „Streit um Rettungsdienste: Ministerin erwägt Gesetzesänderung“
Zu den MAZ-Beiträgen „Rettungswagen-Einsätze: Landkreise wälzen Kosten auf Patienten ab“ und „Streit um Rettungsdienste: Ministerin erwägt Gesetzesänderung“
Gegen die drohende Festlegung willkürlicher Festbeträge durch die Krankenkassen wandten sich die Landräte der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland im Rahmen eines Pressegespräches am 11. März 2025 an die Presse. Sie vertraten damit zugleich die Auffassungen der Landkreise Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße.
Gemeinsame Pressemitteilung der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH und des Landkreises Teltow-Fläming vom 27. Januar 2025
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Der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH spricht sich nochmals entschieden gegen die Einbindung des Rettungsdienstes in das SGB V aus.
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Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH besteht erfolgreich zweites Überwachungsaudit nach ISO 9001:2015