Published On: 13. März 20253,5 min read690 words

Festbeträge sind rechtswidrig

Zu den MAZ-Beiträgen „Rettungswagen-Einsätze: Landkreise wälzen Kosten auf Patienten ab“ und „Streit um Rettungsdienste: Ministerin erwägt Gesetzesänderung“

Der Streit um die Finanzierung der Rettungsdienstkosten in Brandenburg macht derzeit Schlagzeilen. Bei einem Pressegespräch der Landkreise TF, PM und MOL am 11. März 2025, bei dem sie weitere fünf Landkreise vertraten, wurde die Sachlage ausführlich erläutert. Leider sind in den o. g. MAZ-Beiträgen Aussagen getroffen, die falsch oder missverständlich sind.

Fakt ist, dass die die Krankenkassen in mehreren brandenburgischen Landkreisen willkürlich Festbeträge zur Kürzung ihrer Leistungen für die Rettungshilfe bestimmt haben – und das entgegen geltendem Recht.
Damit werden die Bürgerinnen und Bürger jetzt zu Gebührenschuldnern. Die Landkreise als Aufgabenträger des Rettungsdienstes haben auf diese Entwicklung keinen Einfluss. Die Krankenkassen haben mit diesem willkürlichen Akt sprichwörtlich den Hahn zugedreht.

Fest steht, dass die Verbände der Krankenkassen, federführend der Verband der Ersatzkassen (vdek), ihren Mitgliedskrankenkassen Festbeträge empfehlen, die nachweislich rechtswidrig sind. Dies bestätigt nicht nur ein unabhängiges Gutachten, das sowohl den betroffenen Landkreisen als auch der MAZ vorliegt. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat bereits im Verfahren des Landkreises Märkisch-Oderland im November letzten Jahres festgestellt, dass die Krankenkassen nicht berechtigt sind, Festbeträge festzulegen. Deshalb ist die Rechtsaufsicht – sprich die Ministerin für Gesundheit und Soziales – gefordert!

Moralisch fragwürdiges Vorgehen der Krankenkassen

Seit über vier Jahren schwelt der Streit. Die Krankenkassen selbst haben dazu Normenkontrollklagen gegen die Landkreise angestrengt. In der Sache Märkisch-Oderland wurde bereits entschieden. Ein weiteres Urteil, das noch im Sommer 2025 erwartet wird, steht noch aus.

Es ist Unrecht, ohne Klärung in der Sache, wer die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze tragen muss, Leistungen zu kürzen. Die Landkreise berufen sich auf das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (BbgRettG), das regelt, dass diese Kosten von den Krankenkassen zu übernehmen sind – was die Krankenkassen im laufenden Gerichtsverfahren auch nicht in Frage stellen. Dies wurde zudem auch im bereits ergangenen OVG-Urteil zum Fall Märkisch-Oderland bestätigt.

Es ist moralisch fragwürdig, dass die Krankenkassen den Streit mit willkürlichen Leistungskürzungen gerade jetzt eskalieren lassen, wo doch das entscheidende Urteil in diesem Jahr erwartet wird und bis dahin die Rechte der Krankenkassen mit dem laufenden Verfahren gesichert sind. Das schürt zurecht Ängste in der Bevölkerung – und dabei sollten Ross und Reiter klar benannt werden. Die Entscheidungsgewalt liegt hier eindeutig bei den Krankenkassen.

Lösungsvorschlag des Landkreises Teltow-Fläming

Vier Landkreise fordern, die vom Landkreistag Brandenburg mehrfach angebotenen Gespräche über eine neue Kalkulationssystematik wiederaufzunehmen.

Die Landkreise haben sich stets offen für diese Gespräche gezeigt. Allerdings sind die Krankenkassen bis heute schuldig geblieben ihre einzig akzeptierte Kalkulationsgrundlage offen zu legen. Im Gegensatz dazu haben die Landkreise das getan, wie beispielsweise der Landkreis Teltow-Fläming, der seine Kalkulation einer unabhängigen rechtlichen Prüfung unterzogen und das Ergebnis dem Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming am 16. Dezember 2024 vorgelegt hat. Mit dem Ergebnis: die Kalkulation ist nicht zu beanstanden.

Unabhängig davon muss zwingend die Entscheidung des noch ausstehenden OVG-Urteils berücksichtigt werden, wer für die Kosten von Fehlfahrten und Fehleinsätzen aufkommt. Diese Frage ist obergerichtlich noch nicht geklärt und kann somit auch nicht durch die Krankenkassen in ihre Kalkulation eingepreist werden.
Bis zur finalen gerichtlichen Klärung dieser zentralen Frage sind durch die Krankenkassen die Festbeträge zurücknehmen. Denn sie führen dazu, dass Bürgerinnen und Bürger auf einem Teil der Notfallrettungskosten sitzen bleiben bzw. aus Sorge um die Kosten keine Rettungshilfe rufen. Damit wird die Notfallrettung zur Ware, die sich nicht mehr alle leisten können. Das darf nicht sein! Wir brauchen Rechtssicherheit und die Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Erwartung an das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg

Der mehrfach vom VDEK erhobene Vorwurf, dass die Rettungsdienstsatzungen einiger Landkreise intransparent oder unwirtschaftlich seien, bleibt unbegründet, so lange das anstehende Urteil des OVG Berlin-Brandenburg dazu noch nicht gesprochen ist.

Die einseitige Leistungskürzung über Festbeträge durch die Krankenkassen greift dieser Entscheidung vor und untergräbt die Kompetenz des Gerichts. Deshalb ist zu wünschen, dass das OVG zügig zu einer Verhandlung des Verfahrens kommt.

Presse und Medienservice