Verhaltensregeln bei annähernden Einsatzfahrzeugen
Viele von Euch kennen es wahrscheinlich: Ein Einsatzfahrzeug nähert sich von hinten bzw. kommt auf einen zu oder versperrt die Straße.
Häufig stellen wir in solchen Situationen mögliche Unsicherheiten und vermutetes Unverständnis bei den Verkehrsteilnehmer*innen fest.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt ganz klare Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer*innen aller Art vor, wie sie sich bei annähernden Einsatzfahrzeugen mit visuellen und akustischen Sondersignalen (blaues Blinklicht und Einsatzhorn) zu verhalten haben.
In dem § 38 der StVO ist unter anderem geregelt, dass blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden darf, wenn höchste Eile geboten ist. Dieses umfasst zum Beispiel das Retten von Menschenleben oder das Abwenden von schweren gesundheitlichen Schäden.
Sofern dieses gegeben ist, ordnet § 38 der StVO an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer*innen sofort freie Bahn zu schaffen haben, damit das Einsatzfahrzeug ungehindert den Verkehrsbereich passieren kann.
In dem § 35 der StVO sind die Sonderrechte geregelt.
Dieses bedeutet unter anderem, dass während eines Einsatzes der/die Fahrzeugführer*in des jeweiligen Einsatzfahrzeuges von allen in der StVO niedergeschriebenen Vorschriften befreit ist und diese missachten darf, außer den § 1 Absatz 1 der StVO – ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Nun stellt sich zum Beispiel die Frage, was Sonderrechte für ein Einsatzfahrzeug bedeuten?
Ein Einsatzfahrzeug darf nach Erteilung eines Einsatzauftrags unter anderem schneller oder langsamer fahren, als die Beschilderung angibt, über rote Ampeln fahren, in Parkverbotbereichen parken, entgegengesetzt von Einbahnstraßen fahren oder im gekennzeichneten Überholverbot überholen.
Die Sonderrechte können auch ohne blaues Blinklicht oder Einsatzhorn in Anspruch genommen werden.
Nur wenn der/die Fahrzeugführer*in von seinem/ihren Wegerecht Gebrauch machen möchte, also das alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen freie Bahn zu schaffen haben, muss blaues Blinklicht und Einsatzhorn eingeschaltet sein.
Daher bitten wir Euch in solchen Situationen Ruhe zu bewahren, sich einen Überblick über die Verkehrslage zu schaffen und das Einsatzfahrzeug gefahrlos passieren zu lassen.
Weitere Informationen findet Ihr hier:
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/