Published On: 4. November 20241,1 min read229 words

Unsere Stellungnahme zur Reform der Notfallversorgung

Der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH spricht sich nochmals entschieden gegen die Einbindung des Rettungsdienstes in das SGB V aus.

Die geplante Reform der Notfallversorgung sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als medizinische Leistung im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu verankern. Die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH warnt vor den schwerwiegenden Folgen einer solchen Änderung. „Der Rettungsdienst ist integraler Bestandteil der Gefahrenabwehr und darf nicht zu einer reinen medizinischen Leistung umgeformt werden“, sagt Denny Bouchon, Geschäftsführer der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH.

Der Rettungsdienst hat sich über Jahrzehnte hinweg als verlässliches Glied in der Kette des Bevölkerungsschutzes etabliert und leistet Tag für Tag einen unersetzlichen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung bundesweiter Regelungen würde jedoch einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Länderkompetenz darstellen und die bewährte Struktur der Rettungsdienste nachhaltig beeinträchtigen​. Wir beziehen uns hierbei ausdrücklich auf die vom Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Rotes Kreuz vertretenen Standpunkte (Anlage 1-3).

Wir fordern die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages und alle politischen Entscheidungsträger dringend auf, diese geplanten Änderungen abzulehnen. Der Rettungsdienst muss in seiner jetzigen Form bestehen bleiben – selbstverständlich ohne sich sinnvollen Reformansätzen zu verschließen.

Anlage 1

Rundschreiben  713/2024

Anlage 2

Anhörung zur Notfallreform – Schreiben an Frau Dr. Kappert-Gonther
Amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschuss im Deutscher Bundestag

Anlage 3

Gemeinsame Stellungnahme von Deutscher Landkreistag e.V. und Deutsches Rotes Kreuz e.V.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Presse und Medienservice