Published On: 3. Juni 20265,2 min read1040 words

Ein neues Etikett bezahlt keinen Rettungswagen

RKiSH-Warnung zeigt bundesweiten Systemkonflikt – Wilkes Verhandlungsmodell löst die Finanzierungsfrage nicht.

Die aktuelle Warnung der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) vor einer geplanten Kostendeckelung im Rettungsdienst zeigt: Der Streit um die Finanzierung der Notfallrettung ist kein regionales Problem, sondern ein bundesweiter Systemkonflikt. (Quelle: Pressemitteilung der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH vom 02.06.2026 – Anhang)

Die RKiSH warnt davor, dass Reform- und Ausbauanforderungen an die Notfallversorgung künftig mit Ausgabenbegrenzungen der gesetzlichen Krankenversicherung verknüpft werden. Dadurch entsteht ein Zielkonflikt: Der Rettungsdienst soll moderner, digitaler, vernetzter und leistungsfähiger werden – gleichzeitig sollen notwendige Kostensteigerungen begrenzt werden.

Brandenburg erlebt denselben Konflikt

Genau dieser Zielkonflikt prägt auch die Debatte in Brandenburg. Es geht nicht um einzelne Landkreise, nicht um einzelne Gebührensatzungen oder nicht um vermeintlich überzogene Wünsche kommunaler Rettungsdienstträger. Die entscheidende Frage ist: Wer trägt die notwendigen Kosten eines leistungsfähigen Rettungsdienstes – Beitragszahler, Steuerzahler oder eine gesetzlich klar geregelte Kombination aus beidem?

Was jedenfalls nicht funktionieren kann: Die Kostenverantwortung bleibt ungeklärt, während Bürgerinnen und Bürger, Landkreise und Rettungsdienstträger mit den Folgen allein gelassen werden.

Die RKiSH beschreibt aus Schleswig-Holstein denselben Konflikt, den wir in Brandenburg erleben“, erklärt Denny Bouchon, Geschäftsführer der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH. „Der Rettungsdienst soll mehr leisten und gleichzeitig resilienter, digitaler und vernetzter werden – bis zur Hilfsfrist, die erfüllt werden soll. Wenn die dafür notwendigen Kosten nicht vollständig refinanziert werden, entstehen Versorgungslücken. Das ist ein Systemproblem, keine regionale Besonderheit.

Gesundheitsminister René Wilke plant, das bisherige Satzungsmodell abzuschaffen und durch ein Verhandlungsmodell zu ersetzen. Kommunen sollen ihre Kalkulationen künftig zuerst mit den Krankenkassen abstimmen – bei Konflikten soll ein Schiedsverfahren greifen. Aus Sicht der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH beantwortet dieser Ansatz jedoch nicht die entscheidende Frage.

Bouchon kritisiert: „Ein Verhandlungsmodell verschiebt den Streit nur in ein anderes Verfahren. Ein neues Etikett bezahlt keine Rettungswagen, baut keine Wachen und ersetzt keine Leitstellentechnik.“

Warum der Konflikt nicht am Satzungsmodell liegt

Das bisherige Gebühren- und Satzungsmodell war über viele Jahre hinweg erfolgreich. Es war transparent, gesetzlich geregelt und in der Praxis tragfähig, solange zwischen Krankenkassen und Rettungsdienstträgern Einvernehmen über die notwendigen Kosten erzielt werden konnte. Auch in Teltow-Fläming wurde auf dieser Grundlage über viele Jahre kalkuliert, erörtert und einvernehmlich gearbeitet. Der Bruch liegt daher nicht im Gebührenmodell selbst. Der Bruch liegt darin, dass Einvernehmen heute vielerorts nicht mehr möglich ist, weil Krankenkassen ihre Ausgaben deutlich restriktiver steuern und notwendige Kostenpositionen nicht mehr vollständig anerkennen wollen. Die MAZ berichtet, dass nach Angaben des Landkreistages in den allermeisten Landkreisen weiterhin keine Verständigungen mit den Krankenkassen vorliegen – ausdrücklich genannt wird dabei auch Teltow-Fläming.

Wer den Konflikt allein auf das Satzungsverfahren schiebt, lenkt vom eigentlichen Problem ab“, erklärt Denny Bouchon. „Die Auseinandersetzung entsteht nicht deshalb, weil ein Kreistag eine Satzung beschließt. Sie entsteht, weil über die Anerkennung notwendiger Kosten gestritten wird. Genau diese Kosten verschwinden auch in einem Verhandlungsmodell nicht.

Die RKiSH betont: Der Rettungsdienst ist ein Hochverfügbarkeitssystem. Personal, Fahrzeuge, Rettungswachen, Leitstellen, digitale Infrastruktur – all dies muss jederzeit verfügbar sein, unabhängig von der Einsatzlage. Steigende Kosten resultieren aus gesetzlichen, tariflichen und strukturellen Entwicklungen sowie aus Anforderungen an Qualifikation, Fortbildung, Digitalisierung, Dokumentation, IT-Sicherheit und Technik.

Auch in Brandenburg geht es nicht um verzichtbare Komfortausgaben. Auskömmliche Finanzierung bedeutet nicht, dass der Rettungsdienst besonders großzügig ausgestattet werden soll. Es geht um bedarfsnotwendige Kosten, die Rettungsdienstträger weitgehend nicht beeinflussen können: Tariflöhne, Schichtdienst, Ausbildung, gesetzliche Qualifikationen, Fortbildung, Medikamente, Medizinprodukte, Hygiene, digitale Einsatzdokumentation, IT-Sicherheit, Fahrzeuge, Rettungswachen, Leitstellenanbindung und Reservevorhaltung.

Bouchon erklärt: „Auskömmliche Finanzierung bedeutet nicht Luxusausgaben. Es geht um bedarfsnotwendige Kosten, die Rettungsdienstträger kaum beeinflussen können: Tariflöhne, Schichtdienst, Ausbildung, Fahrzeuge, Medizinprodukte, Hygiene, digitale Dokumentation, Leitstellenanbindung und Reservevorhaltung. Wer von Einsparungen spricht, muss auch sagen, wo im Rettungsdienst gespart werden soll – an Qualifikation, Besetzung oder Reserve?

Folgen unzureichender Finanzierung

  • Rettungsmittel kommen später in Dienst
  • Rettungswachen werden verzögert gebaut
  • Fahrzeuge werden länger genutzt
  • Reservekapazitäten werden reduziert
  • Digitale Technik wird später ersetzt

Für Patientinnen und Patienten kann das bedeuten, dass bei parallelen Einsätzen der nächste freie Rettungswagen aus größerer Entfernung kommt – die Qualität der Notfallrettung steht damit auf dem Spiel. Wer dauerhaft weniger finanziert, wird dauerhaft weniger Vorhaltung bekommen. Und weniger Vorhaltung bedeutet im Notfall weniger Sicherheit.

Aus Sicht der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH greift die von Minister Wilke angekündigte Reform zu kurz. Der Rettungsdienst soll kommunal bleiben, zugleich würden die Landkreise in den Verhandlungen mit den Krankenkassen geschwächt. Damit bliebe die Aufgabe vor Ort – und das Finanzierungsrisiko ebenfalls.

„Das ist der Widerspruch“, erklärt Denny Bouchon. „Die Landkreise sollen die Versorgung weiter sicherstellen, ihre rechtssichere Refinanzierung wird aber nicht geklärt. Die Aufgabe bleibt kommunal, die Kostenverantwortung bleibt offen.“

Der Rettungsdienst ist Landesrecht. Die Landkreise erfüllen einen gesetzlichen Auftrag – sie machen die Notfallversorgung nicht freiwillig teurer. Wenn notwendige Kosten nicht verlässlich finanziert werden, entsteht die Lücke nicht im Kreistag, sondern im System.

„Ein neues Etikett bezahlt keinen Rettungswagen“, so Bouchon. „Entscheidend ist nicht, ob das Verfahren Gebührenmodell oder Verhandlungsmodell heißt. Entscheidend ist, ob Vorhaltung, Personal, Tarifentwicklung, Ausbildung, Fahrzeuge, Rettungswachen, Leitstelle und Digitalisierung vollständig und rechtssicher finanziert werden.“

Die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH fordert deshalb eine klare gesetzliche Lösung. Wer Versorgungssicherheit, Qualität, Digitalisierung und schnellere Hilfe erwartet, muss auch eindeutig regeln, wer die notwendigen Kosten der Notfallrettung trägt. Die Finanzierung darf nicht bei einzelnen Notfallpatientinnen und Notfallpatienten oder bei den kommunalen Haushalten hängen bleiben.

Und: die Lösung liegt dabei nicht in der geplanten Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene, der Minister Wilke mit seinem Vorhaben nun offenbar vorgreift. Zwar enthält die Reform richtige Ansätze – etwa, dass Fehlfahrten künftig von den Krankenkassen finanziert werden sollen. Diese machen im Rettungsdienst rund 15 Prozent der Gesamtkosten aus. Zugleich sieht die neue Finanzierungssystematik jedoch vor, deutlich größere Kostenanteile auf die kommunalen Haushalte zu verlagern. Damit würden die Landkreise unter dem Strich nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet. Entscheidend ist daher nicht die Frage, ob Fehlfahrten künftig bezahlt werden, sondern ob die notwendigen Gesamtkosten der Notfallrettung vollständig und rechtssicher finanziert sind.

Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH
Luckenwalde, 03.06.2026

Presse und Medienservice