Published On: 9. November 20234,2 min read841 words

Berichterstattung der Märkischen Allgemeinen Zeitung

Wir bitten um Beachtung unsere Stellungnahme zum Bericht in der Märkischen Zeitung.

Der Betriebsrat der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH hat die einseitig wirkende Berichterstattung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) und den sozialen Medien zur Kenntnis genommen.[1]

Es wird über die Meinung einer Einzelperson berichtet, wonach eine deutlich zu hohe Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit der Anzahl verfügbarer Fachkräfte und der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes stehen würde. Der Betriebsrat tritt dieser Einzelmeinung mit Nachdruck entgegen.

Richtig ist, dass das Unternehmen im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrates ausgewogene Organisationsentscheidungen im Spannungsfeld zwischen Sicherstellungsauftrag auf der einen Seite und einer Belastungsminimierung der Mitarbeiter auf der anderen Seite getroffen hat. Einschränkungen der Rettungsmittelvorhaltung resultieren schwerpunktmäßig aus einem bundesweit herrschenden Fachkräftemangel und stetig gestiegener Einsatzzahlen. In der Folge wird es zunehmend schwieriger, Einsatzmittel flächendeckend zu besetzen, und zwar landes- und bundesweit. Damit wird der Standpunkt des Betriebsrates widergespiegelt, der laut Berichterstattung auch von der Rettungsdienstleitung geteilt wird. Offenkundig geht die Berichterstattung jedoch nicht näher auf die ursächlichen Hintergründe ein. Stattdessen scheint der Artikel den Eindruck zu erwecken, dass der Rettungsdienst in Teltow-Fläming in einem besonderen Maße von Hilfsfristüberschreitungen und Arbeitsbelastung der Mitarbeiter betroffen sei. Bemerkenswerter Weise lag der Wert der Hilfsfristeinhaltung am 29.09.2023 mit 88 Prozent „stolze“ 3 Prozent über dem Landesdurchschnitt von 85 Prozent (Vgl. RBB Sendung Super.Markt vom 06.11.2023[1])[2]. Statt die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in Teltow-Fläming trotz Fachkräftemangels und erschwerter Rahmenbedingungen herauszustellen, wird auf stolze (?) 30 Prozent Nichtbesetzung bei der RTW-Vorhaltung hingewiesen – herausgerissen aus dem sachlogischen Zusammenhang, dass die Nichtbesetzung von Rettungsmitteln an einzelnen Tagen keinen Beitrag zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes insgesamt leistet.

Es steht nicht in Frage, dass es zu Rettungsmittelabmeldungen kommen kann. Dieser Umstand trifft Rettungsdienstbetriebe weitgehend. Eine abgewogene Vorhaltungsreduzierung jedoch hebt nach Ansicht des Betriebsrates gerade erst heraus, dass das Unternehmen eben nicht eine Überlastung des Personals in Kauf nimmt, um die Hilfsfristeinhaltung (deutlich über dem Landesdurchschnitt) zu treiben. Hier zeigt sich, dass neben dem Sicherstellungsauftrag gegenüber der Bevölkerung auch die personalpolitische Verantwortung eine sehr große Rolle im Unternehmen einnimmt. Dass die Hilfsfristeinhaltung innerhalb eines Kalenderjahres durchschnittlich aber auch nicht deutlich unter der Hilfsfristeinhaltung vergleichbarer Rettungsdienstbereiche liegen sollte, hat man bisweilen verantwortungsvoll im Blick.

Seit einiger Zeit sorgt der Fachkräftemangel zweifelsohne dafür, dass Mitarbeiter Zusatzdienste leisten. Zusätzliche Dienste werden jedoch nach Maßgabe arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben in der Regel durch Freizeitausgleich ausgeglichen. Hier obliegt dem Betriebsrat ein zentraler Überwachungsauftrag. In der MAZ-Berichterstattung heißt es weiter, dass es im Wesentlichen die verlängerten Anfahrtszeiten zu den Einsatzorten seien, die aktuell für wachsende Probleme für Mitarbeiter und Patienten sorgen würden. Der Artikel lässt offen, welche Belastungen die Mitarbeiter durch verlängerte Anfahrtszeiten zu den Einsatzorten treffen. Sofern mit „Einsatzorten“ der Dienst an benachbarten Rettungswachen gemeint ist, scheint der „Insider“ die auf Betreiben des Betriebsrates eingeführten Entlastungsmaßnahmen im Unternehmen nicht zu kennen.[1]

Dem Betriebsratsgremium ist bewusst, dass auch die unter Mitbestimmung des Betriebsrates zu treffenden Organisationsentscheidungen, welche oftmals im eingangs beschriebenen Spannungsfeld stehen, unter Umständen nicht immer für alle Mitarbeiter nachvollziehbar sind. Dazu jedoch stellt das Unternehmen eine breit aufgestellte, offene und wertschätzende Kommunikationskultur zur Verfügung. Der Betriebsrat zählt sich zu einem Teil dieser vertrauensvollen Kommunikationskultur. Die Berichterstattung verwundert dann zurecht, wenn der „Insider“ diese betrieblichen Kommunikationswege nicht oder nur unzureichend nutzt.

Auf eine Erläuterung, welchen Mehrwert eine derart einseitig wirkende Berichterstattung für die Personalbeschaffung und damit für eine Verbesserung der Fachkräftesituation im Rettungsdienst des Landkreises hat, kann an dieser Stelle verzichtet werden.

Der Betriebsrat der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH möchte hiermit unmissverständlich hervorheben, dass die aktuelle Berichterstattung in den Reihen unserer engagierten Kollegen, mit Ausnahme weniger Einzelmeinungen, mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen wurde.[5]

Die Arbeitnehmervertretung bietet an, im Rahmen eines unvoreingenommenen Gesprächsformates, eine sachgerechte Aufklärung zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Betriebsrat der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH

[1] MAZ Artikel vom 01.11.2023 Philipp Goschala: „Lange Wartezeiten auf den Rettungswagen. Insider kritisieren Zustände beim Rettungsdienst in TF – an einzelnen Tagen waren nur 17 von 24 Rettungswagen im Landkreis einsatzbereit – Vor allem September problematisch“

Facebook Veröffentlichung am 01.11.2023, 03.11.2023 und 05.11.2023, Philipp Goschala: „Kritik am Rettungsdienst in TF: Bis zu 30 Prozent der Rettungswagen nicht einsatzbereit. Hohe Arbeitsbelastung, fehlende Mitarbeiter: Die Kapazitäten des Rettungsdienstes in Teltow-Fläming werden zunehmend knapp, behaupten Insider. Vor allem längere Ausrückzeiten seien die Folge – Die Verantwortlichen widersprechen.“

[2] https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/20231106_2015/notruf-112-dann-anrufen-dann-eher-nicht.html, Abgerufen am 07.11.2023

[3] Als zusätzliche Herausforderung hatte der Rettungsdienst am 29.09.2023 eine MANV-Einsatzlage und einen großen Gebäudebrand zu bearbeiten. Diese Einsätze bringen eine entsprechend hohe Einsatzmittelbindung mit sich. Die Hilfsfristeinhaltung lag an diesem Tag dennoch über dem Landesdurchschnitt.

[4] Tankkarten für Mitarbeiter, erhebliche Zuschläge für zusätzliche Dienste, Dienste außerhalb der Stammwache an Standorten mit hohem Fachkräftemangel erfolgen in der Regel mit Dienstwagen (Flex-RTW) innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, Wunschdienstplangestaltung mit in der Regel großzügiger Beachtung von Freiwünschen, alle Rettungswachen verfügen über mind. eine engagierte Führungskraft als professioneller Ansprechpartner

[5] Einstimmiger Beschluss des Betriebsratsgremiums am 08.11.2023

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