Published On: 10. März 20230,7 min read135 words

Tag des Notrufs

Am 11. Februar war der bereits vierzehnte Tag des Notrufs, welcher von der Europäischen Union eingeführte wurde.

Über die Kurzwahl 112 können Hilfeersuchende im Falle eines Notfalls diese Notrufnummer europaweit wählen, um zu der örtlich zuständigen Leitstelle zu gelangen.

Bevor man jedoch den Notruf wählt, ist es ratsam sich folgende Fragen („5-W-Fragen“) vorab zu stellen, um der Leitstellendisponentin bzw. dem Leitstellendisponenten möglichst detailliert Euer Hilfeersuchen zu schildern.

  1. WO ist das Ereignis
  2. WAS ist passiert
  3. WIE viele Betroffene/Verletzte
  4. WELCHE Art von Verletzungen/Erkrankungen
  5. WARTEN auf Rückfragen

Auf Grundlage dieser Fragestellungen schickt die Disponentin bzw. der Disponent die jeweiligen geeigneten Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens.

Handelt es sich jedoch hierbei nicht um einen lebensbedrohlichen Gesundheitszustand, besteht die Möglichkeit deutschlandweit über die Rufnummer 116 117 den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu konsultieren.

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