Published On: 8. Mai 20266,4 min read1272 words

Stellungnahme des Betriebsrates der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH

Betriebsratsinformation Rettungsdienst Teltow Fläming GmbH zum MAZ-Artikel „Systematische Verunsicherung“ vom 06.05.2026

Rechtsstaat ist keine Verhandlungstaktik

Der MAZ-Artikel vom 6. Mai 2026 „Systematische Verunsicherung“ benennt eine Sorge, die man sehr ernst nehmen muss: Niemand will, dass Menschen wegen Rettungsdiensteinsätzen verunsichert werden. Niemand will, dass Patientinnen und Patienten sich im Notfall fragen, ob sie den Rettungsdienst rufen sollen. Und niemand will, dass Bürgerinnen und Bürger am Ende Rechnungen erhalten, die sie nicht erwartet haben.

Gerade deshalb muss aber sauber benannt werden, wo das eigentliche Problem liegt. Es liegt nicht darin, dass Landkreise „strategisch“ handeln oder Menschen verunsichern wollen. Es liegt darin, dass staatliche Institutionen an Recht und Gesetz gebunden sind. Landkreise dürfen nicht nach Stimmungslage, Verhandlungsdruck oder politischer Zweckmäßigkeit handeln. Sie müssen rechtsstaatlich handeln. Das ist kein taktisches Manöver, sondern der Kern öffentlicher Verwaltung.

Der Rettungsdienst kostet Geld. Viel Geld. Fahrzeuge, Personal, Leitstellen, Rettungswachen, Notärztinnen und Notärzte, Ausbildung, Medizintechnik, Schutzausrüstung und Vorhaltung rund um die Uhr entstehen nicht erst dann, wenn eine Krankenkasse eine Rechnung akzeptiert. Diese Kosten entstehen, weil die Landkreise gesetzlich verpflichtet sind, einen leistungsfähigen, flächendeckenden und jederzeit einsatzbereiten Rettungsdienst sicherzustellen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Krankenkassen Kostenpositionen bestreiten, Festbeträge festlegen oder Verhandlungen so führen, dass am Ende erhebliche Finanzierungslücken drohen.

Die Landkreise wissen um ihre gesundheits- und sozialpolitische Verantwortung. Genau deshalb halten sie den Rettungsdienst vor. Genau deshalb fahren Rettungswagen auch dann los, wenn am Ende kein Transport erfolgt. Genau deshalb darf die Finanzierung des Rettungsdienstes nicht kleingerechnet werden – nicht durch Druck in Verhandlungen, nicht durch pauschale Festbeträge und auch nicht durch den Versuch, Kosten aus der Verantwortung der Krankenkassen herauszuschieben – ob mit Recht oder nicht – das nämlich ist anders zu klären.

Man kann Verständnis dafür haben, dass die Krankenkassen unter finanziellem Druck stehen. Die Kassen sind leerer geworden, die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen, und der Reformdruck ist real. Aber die Antwort darauf kann nicht sein, Lasten in die kommunalen Haushalte zu verschieben. Denn kommunale Haushalte sind am Ende ebenfalls Geld der Bürger: bezahlt von Bürgerinnen und Bürgern, getragen von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die Schulen, Jugendhilfe, ÖPNV, Sozialleistungen, Katastrophenschutz und vieles mehr finanzieren müssen.

Wenn Krankenkassen die Refinanzierung notwendiger Rettungsdienstkosten ablehnen oder nur eingeschränkt akzeptieren, verschwindet das Geld nicht als Problem. Es landet nur woanders. Es landet beim Landkreis. Und wenn der Landkreis rechtlich verpflichtet ist, Gebühren zu erheben, landet es im Zweifel beim Gebührenschuldner. Das ist keine Drohung. Das ist keine Inszenierung. Das ist Rechtsanwendung.

Gerade hier wird die Debatte oft verkürzt. Der Landkreis kann nicht einfach sagen: „Wir lassen es bleiben, weil es bspw. politisch unangenehm ist.“ Er kann auch nicht dauerhaft Kosten tragen, für die es keine gesicherte Finanzierung gibt. Er muss auf Grundlage seiner Satzung und der geltenden Rechtsprechung handeln. Wenn eine Krankenkasse nicht zahlt oder die vollständige Finanzierung notwendiger Rettungsdienstkosten verweigert, bleibt dem Landkreis rechtlich nur ein begrenzter Handlungsspielraum. Der Gebührenbescheid an Bürgerinnen und Bürger ist dann nicht Ausdruck einer Verhandlungstaktik, sondern Folge eines Systems, das politisch seit Jahren nicht hinreichend geklärt wurde.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28.01.2026 mit Blick auf Fehlfahrten und Fehleinsätze gerade nicht die einfache Botschaft formuliert, Landkreise könnten die Kosten beliebig auf die übrigen Gebührenzahler oder mittelbar auf die Krankenkassen verteilen – so wie es der Landesgesetzgeber mit seinem BbgRettG eigentlich wollte. Es hat vielmehr herausgearbeitet, dass Kosten veranlassungsgerecht zuzuordnen sind und dass bei entsprechender Satzungsgestaltung auch Gebührentatbestände für Fehlfahrten möglich sind. Zugleich zeigt die Entscheidung, wie dringend der Gesetzgeber gefragt ist, wenn die Finanzierung des Rettungsdienstes nicht auf dem Rücken einzelner Patientinnen und Patienten oder der kommunalen Haushalte ausgetragen werden soll.

Deshalb greift der Vorwurf einer „systematischen Verunsicherung“ zu kurz. Verunsicherung entsteht nicht dadurch, dass Landkreise rechtsstaatlich handeln. Verunsicherung entsteht dadurch, dass die politische Verantwortung für die Finanzierung des Rettungsdienstes seit Jahren nicht abschließend übernommen wird. Die Landkreise stehen zwischen gesetzlichem Sicherstellungsauftrag, steigenden Kosten, gerichtlichen Entscheidungen, ablehnender Haltung der Krankenkassen und berechtigter Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, im Notfall verlässlich Hilfe zu erhalten.

Wer den Landkreisen nun vorhält, sie würden Druck aufbauen, sollte die Frage anders stellen: Was sollen Landkreise tun, wenn sie den Rettungsdienst finanzieren müssen, die Krankenkassen aber unvermeidbare und wesentliche Kostenpositionen nicht tragen wollen? Sollen sie rechtswidrig auf Gebühren verzichten? Sollen sie Defizite dauerhaft in die Kreishaushalte schieben? Sollen sie die Kosten aus anderen Pflichtaufgaben nehmen? Oder sollen sie den Rettungsdienst schlechter ausstatten? All das kann niemand ernsthaft wollen.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob Landkreise rechtsstaatlich handeln dürfen. Sie müssen es. Die eigentliche Frage lautet: Was tut die Landespolitik, um dieses Problem endlich zu lösen?

Seit zwei Jahren wird moderiert, erklärt, beruhigt, vermittelt und punktuell „Feuer gelöscht“. Aber Moderation ersetzt keine gesetzliche Klärung. Pressemitteilungen ersetzen keine Finanzierung. Schulterklopfen ersetzt keine Lösung. Wenn der Landesgesetzgeber den Landkreisen die Aufgabe des Rettungsdienstes überträgt, muss er auch dafür sorgen, dass diese Aufgabe auskömmlich, rechtssicher und dauerhaft finanziert werden kann.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zu Leidtragenden eines ungelösten Finanzierungskonflikts zwischen Krankenkassen, Kommunen und Land werden. Sie haben Anspruch auf einen funktionierenden Rettungsdienst. Die Landkreise haben Anspruch auf eine rechtssichere Finanzierung. Und die Krankenkassen müssen sich der Verantwortung stellen, dass Rettungsdienst kein beliebig verhandelbarer Kostenblock ist.

Und genau damit ist aus Sicht des Betriebsrates der Kern des Problems erreicht: Auch die Mitarbeitenden im Rettungsdienst werden zunehmend verunsichert. Wenn inmitten dieser Kostendiskussionen die Sorge um die eigene berufliche Zukunft wächst, ist das kein abstraktes Verwaltungsthema mehr. Es betrifft Menschen, die täglich Verantwortung übernehmen, Schichtdienst leisten und die rettungsdienstliche Versorgung vor Ort sicherstellen.

Diese Verunsicherung wird nicht von den Landkreisen ausgelöst. Die Landkreise benennen vielmehr ein Finanzierungsproblem, das politisch seit Jahren nicht tragfähig gelöst ist. Wer diese Verantwortung weiter vertagt, gießt Öl ins Feuer. Gerade dort, wo demokratische Parteien den Vertrauensverlust in staatliche Institutionen und politische Entscheidungsprozesse verhindern wollen, darf nicht der Eindruck entstehen, dass zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge zwar gesetzlich erwartet, aber finanziell nicht verlässlich abgesichert werden.

Genau diese politische Unfähigkeit untergräbt das Vertrauen der Menschen in unser System. Sie führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch Beschäftigte im Rettungsdienst, den Eindruck gewinnen, dass Probleme zwar moderiert, aber nicht gelöst werden.

Besonders kritisch wird dies, wenn bundespolitische Vorhaben – etwa die Reform der Notfallversorgung oder gesetzgeberische Maßnahmen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge – am Ende real die Finanzierung von Arbeitsplätzen im Rettungsdienst gefährden können. Wer die Finanzierung notwendiger Rettungsdienststrukturen nicht sauber regelt, gefährdet nicht nur kommunale Haushalte, sondern auch die berufliche Sicherheit derjenigen, die dieses System täglich am Laufen halten.

Wer Vertrauen schaffen will, muss die Ursache benennen. Nicht rechtsstaatliches Handeln der Landkreise verunsichert die Menschen. Verunsichern kann ein System, in dem notwendige Kosten entstehen, aber niemand politisch verbindlich klärt, wer sie trägt. Genau diese Klärung ist überfällig. Gemeint ist damit allerdings gerade nicht, die Finanzierung des Rettungsdienstes im Landesrecht auf ein Verhandlungsmodell umzustellen oder bundespolitische Initiativen zu unterstützen, die im Rahmen einer Reform der Notfallversorgung eine solche Entwicklung faktisch vorgeben oder sogar verbindlich vorschreiben. Eine tragfähige Lösung besteht nicht darin, die Landkreise in neue Finanzierungsverhandlungen mit unklarer Refinanzierung zu drängen, sondern darin, den Rettungsdienst rechtssicher, auskömmlich und dauerhaft zu finanzieren.

Mit herzlichen und kollegialen Grüßen

Moritz Rose
Betriebsratsvorsitzender

Luckenwalde, 8. Mai 2026

„Systematische Verunsicherung“

Erschienen in der MAZ am 06.05.2026

Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH
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