Published On: 23. April 20262,8 min read565 words

Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH warnt vor Kostenverlagerung durch Notfallreform und Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)

Die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH sieht den gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform der Notfallversorgung mit großer Sorge.

Aus Sicht des Rettungsdienstes enthält der Gesetzentwurf zwar einzelne sinnvolle Ansätze zur besseren Steuerung von Hilfesuchenden. In der Gesamtwirkung droht jedoch gemeinsam mit dem Referentenentwurf eines Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eine strukturelle Verschiebung nicht vermeidbarer Rettungsdienstkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung auf die kommunalen Haushalte.

Im Landkreis Teltow-Fläming ist der bodengebundene Rettungsdienst kommunal organisiert und auf eine bedarfsgerechte Versorgung mit Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten ausgerichtet. Diese Versorgungssicherheit beruht auf qualifiziertem Personal, verlässlicher 24/7-Vorhaltung, moderner Fahrzeug- und Medizintechnik, einer leistungsfähigen Leitstellenanbindung, Aus- und Fortbildung sowie ausreichenden Reservekapazitäten. Der weit überwiegende Teil dieser Kosten ist nicht beliebig vermeidbar, wenn die Versorgung der Bevölkerung sicher, fachgerecht und flächendeckend gewährleistet bleiben soll.

Der Gesetzentwurf zur Notfallreform sieht zwar vor, dass bei der Kalkulation der Entgelte auch notwendige Vorhalte- und Investitionskosten berücksichtigt werden können. Gleichzeitig beschränkt er die ansatzfähigen Kosten ausdrücklich auf Leistungen, die dem Leistungsanspruch nach § 30 SGB V dienen; Kosten für darüberhinausgehende öffentliche Aufgaben sollen nicht einbezogen werden. Für kommunale Träger mit integrierten Vorhalte-, Sicherstellungs- und Gefahrenabwehrstrukturen ist genau darin ein erhebliches Finanzierungsrisiko angelegt.

Dieses Risiko wird durch den Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiter verschärft. Dort wird § 133 SGB V so gefasst, dass die Grundlohnrate die verbindliche Obergrenze für Entgeltsteigerungen bildet. Zudem sollen Krankenkassen ihre Leistungspflicht auf Festbeträge beschränken, wenn keine vollständige Entgeltkalkulation vorliegt, wenn Investitions- oder Reservekosten durch weitergehende öffentliche Aufgaben bedingt sind, wenn Leistungen als unwirtschaftlich bewertet werden oder wenn § 71 SGB V nicht eingehalten ist. Für einen Bereich wie den Rettungsdienst, in dem Tarifsteigerungen, Marktpreise und gesetzliche Qualitätsanforderungen real anfallen, bedeutet das de facto: Kostensteigerungen oberhalb dieser Obergrenze drohen bei den kommunalen Trägern hängen zu bleiben.

Hinzu kommt, dass Rettungsdienstträger ihre Fahrzeuge und große Teile der Medizintechnik nicht frei „billiger rechnen“ können. Die Beschaffung erfolgt im Vergabeverfahren; im Landkreis Teltow-Fläming wurden Fahrzeuge im Rahmen europaweiter Ausschreibungen und Medizintechnik regelmäßig über öffentliche Ausschreibungen beschafft. Reale Marktpreise lassen sich politisch nicht wegverhandeln.

„Der Rettungsdienst ist nicht das Problem, das man kleinrechnen kann. Er ist der Teil des Systems, der heute schon vieles auffängt, was an anderer Stelle nicht mehr funktioniert. Wenn künftig nur noch bis zur Grundlohnrate refinanziert wird, während Tariflöhne, Fahrzeuge, Bau, Technik und Digitalisierung real teurer werden, dann ist das keine Einsparung – dann ist das eine Kostenverlagerung auf die kommunale Ebene“, sagt Denny Bouchon, Geschäftsführer der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH.

Besonders kritisch bewertet die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH, dass die Bundesregierung in der Notfallreform selbst langfristige GKV-Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro pro Jahr annimmt, unter anderem durch weniger Notarzteinsätze, stärker gesteuerte Transporte und mehr Behandlungen vor Ort. Gleichzeitig beziffert der Referentenentwurf des BStabG die Minderausgaben allein aus der Verschärfung des § 133 SGB V im Bereich Krankentransportleistungen auf rund 0,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 und auf bis zu rund 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2030. Aus Sicht des Rettungsdienstes zeigt das sehr deutlich: Es geht nicht um Verwaltungsoptimierung, sondern um erhebliche Entlastungen der GKV, denen ein entsprechendes Belastungsrisiko auf kommunaler Seite real gegenübersteht.

Die Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH fordert daher, die Finanzierungsregelungen der Notfallreform und des BStabG grundlegend nachzubessern. Der kommunale Rettungsdienst braucht eine rechtssichere, voll auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung.

Denny Bouchon
Geschäftsführer

Luckenwalde, 23. April 2026

Presse und Medienservice