Published On: 19. September 20242,4 min read488 words

Kritik und Gefahren für Kommunale Rettungsdienstunternehmen und Landkreise durch die Vorschläge der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes

In einer kürzlich veröffentlichten Empfehlung hat die Regierungskommission zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland deutliche Kritik von kommunalen Unternehmen und Landkreisen hervorgerufen.

Die Kommission, ursprünglich zur Modernisierung der Krankenhausversorgung eingesetzt, hat sich in ihrer neunten Empfehlung überraschenderweise explizit mit dem Rettungsdienst und seiner Finanzierung beschäftigt – einem Bereich, der seit jeher in die Zuständigkeit der Länder fällt.

Der Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming spricht sich entschieden gegen die aktuellen Reformvorschläge der Regierungskommission für eine moderne Notfall- und Akutversorgung aus. Denny Bouchon, Geschäftsführer des kommunalen Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming unterstützt die Einschätzung von Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, dass die Vorschläge eine Gefährdung der dezentralen und kommunalen Notfallversorgung darstellen.

Dr. Joachim Schwind kritisiert in seinem Beitrag die Bestrebungen, den Rettungsdienst in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen und damit aus der Verantwortung der Länder und Kommunen zu nehmen. Die Vorschläge der Kommission wurden als höchst problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Besonders kritisch sehen die Landkreise die geplante Überführung des Rettungsdienstes in ein Leistungssegment des Sozialgesetzbuchs V (SGB V). Diese Maßnahme würde die bisherigen Kompetenzen der Länder und Kommunen erheblich einschränken und den Rettungsdienst stärker zentralisieren. Der Rettungsdienst würde dadurch zunehmend den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung unterworfen. Die Vorschläge der Kommission sehen unter anderem die Einführung bundesweiter Standards, die Zentralisierung der Leitstellen und eine Umverteilung der finanziellen Lasten des Rettungsdienstes vor. Dabei sollen die Krankenkassen finanziell entlastet werden, während die Kosten für Investitionen zunehmend von den Ländern und Kommunen getragen werden sollen.

Der kommunale Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming warnt vor den Konsequenzen dieser Reformen. „Die Pläne der Regierungskommission führen in der Konsequenz zu einer weitgehenden Ökonomisierung des Rettungsdienstes. Dies geht zu Lasten der Notfallpatientinnen und -patienten, die auf schnelle und effiziente Hilfe angewiesen sind“, betont der Geschäftsführer des Rettungsdienstes. Er fordert eine gerechte finanzielle Ausstattung der kommunalen Rettungsdienste, um die Versorgungssicherheit und die hohen Qualitätsstandards auch in Zukunft zu gewährleisten. Dazu gehört letzten Endes die Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften.

Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Teltow-Fläming sollen darauf vertrauen können, dass im Notfall schnelle und kompetente Hilfe gewährleistet ist. Eine Verlagerung der finanziellen Lasten hin zu den Kommunen würde die Handlungsfähigkeit des Rettungsdienstes erheblich einschränken. Daher fordert der kommunale Rettungsdienst eine intensive Diskussion zur Reform der Notfallversorgung, die die besonderen Anforderungen der Notfallversorgung vor Ort berücksichtigt und die Rolle der kommunalen Rettungsdienste stärkt. Denn eines steht fest: Notwendigen strukturellen Änderungen wird sich niemand verweigern, solange sie letztlich den Notfallpatientinnen und -patienten zugutekommen. Die geplante Reform der Notfallversorgung erfüllt diese Voraussetzung für den Rettungsdienst jedoch bislang nicht.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des kommunalen Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming zur Verfügung.

Denny Bouchon

-Geschäftsführer-

Presse und Medienservice